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Ultraschall

Fast alle Frauenärzte in Deutschland führen schon beim ersten Besuch eine Ultraschalluntersuchung durch, um die Schwangerschaft ganz sicher feststellen zu können. Begründet wird diese Untersuchung mit der Sorge, ob die befruchtete Eizelle sich auch in der Gebärmutter eingenistet hat oder ob sie womöglich außerhalb im Eileiter geblieben ist.

Die Richtlinien zur Mutterschaftsvorsorge sehen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen zu den folgenden Zeiten vor:

Erstes Screening (9. - 12. SSW)
Zweites Screening (19. - 22. SSW)
Drittes Screening (29. - 32. SSW)

Sollten sich aus diesen drei Screening Untersuchungen auffällige Befunde ergeben, oder besteht eine eigene oder familiäre Vorgeschichte, sind Kontrollen und weiterführende Untersuchungen in der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge ebenfalls enthalten. Dazu zählen beispielsweise die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), die Untersuchung der DNA, der fetalen Zellen (kindlichen Zellen) aus dem mütterlichen Blut (sog. NIPT), Gewebeentnahme aus dem Mutterkuchen (Chorionzottenbiopsie) oder die Blutentnahme aus der kindlichen Nabelschnur (Chordozentese).